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Fernwärme Klausen und Latzfons

Komfortable Wärme – sauber, effizient und zukunftssicher

Unser Angebot für Wärmeenergie

Ob für Wohngebäude, Gewerbe oder Industrie – unser Angebot passt sich Ihren Bedürfnissen an. 
In Klausen Stadt zahlen Sie einen verbrauchsabhängigen Preis in €/kWh, der nach Jahresverbrauch gestaffelt ist. So profitieren Sie bei höherem Verbrauch von günstigeren Tarifen. In Latzfons zahlen Sie einen verbrauchsabhängigen Preis in €/kWh, der einheitlich auf den gesamten Verbrauch angewendet wird – einfach und transparent.

Fixanteil

richtet sich nach der installierten Leistung und bleibt unabhängig vom Verbrauch (ohne MwSt.)

Variabler Anteil

Verbrauchsabhängiger Anteil in €/kWh,
gestaffelt nach Jahresverbrauch (ohne MwSt.)

Informationen und Unterlagen

Weitere Informationen
  • Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher – gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht – ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
  • Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Klausen bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,01566 €/kWh betrug und der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Latzfons bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,02169 €/kWh.
  • Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen. Der reduzierte Steuersatz, der von Nr. 122 der Tabelle A Teil III des Präsidialdekrets DPR 633/72 für Dienstleistungen hinsichtlich der Lieferung und der Verteilung von Wärmeenergie für Haushalte vorgesehen ist, wie vom Rundschreiben Nr. 82 vom 7. April 1999 definiert, wird auf die Kondominium-Lieferungen nur in den Fällen angewandt, wenn nicht gleichzeitig die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten oder mehrwertsteuerrelevanten Dienstleistungen vorhanden sind, und die gelieferte Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt bzw. aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad produziert wird.
  • Der Lieferant behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt mit Beschluss des Verwaltungsrates den Preis des Entgelts anzupassen

Bereit für eine Heizlösung ohne Aufwand und Emissionen?

In wenigen Klicks zum unverbindlichen Kostenvoranschlag

Unser Angebot für Wärmeenergie in Klausen und Latzfons

Fernwärme ist günstig, nicht nur in Hinblick auf die Lieferkosten, sondern auch dank der geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Das Angebot ist an alle verschiedenen Lieferungs- und Nutzungsarten gerichtet.
Der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Klausen-Stadt setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, der nach Verbrauch, auf das Jahr (Januar – Dezember) aufgeteilt, gestaffelt ist, zusammen; der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Latzfons setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, zusammen, der auf den gesamten Verbrauch berechnet wird.

Fixanteil

nach installierter Leistung (Ohne MwSt.)

+

Variabler Anteil

nach Verbrauch auf Jahresbasis (Ohne MwSt.)

Informationen und Unterlagen

Weitere Informationen
  • Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher – gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht – ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
  • Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Klausen bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,01566 €/kWh betrug und der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Latzfons bezieht, im Jahr 2023 etwa 0,02169 €/kWh.
  • Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen. Der reduzierte Steuersatz, der von Nr. 122 der Tabelle A Teil III des Präsidialdekrets DPR 633/72 für Dienstleistungen hinsichtlich der Lieferung und der Verteilung von Wärmeenergie für Haushalte vorgesehen ist, wie vom Rundschreiben Nr. 82 vom 7. April 1999 definiert, wird auf die Kondominium-Lieferungen nur in den Fällen angewandt, wenn nicht gleichzeitig die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten oder mehrwertsteuerrelevanten Dienstleistungen vorhanden sind, und die gelieferte Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt bzw. aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad produziert wird.
  • Der Lieferant behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt mit Beschluss des Verwaltungsrates den Preis des Entgelts anzupassen

Benötigen Sie weitere Informationen?

Bei technischen Störungen sind wir jeden Tag 24 Stunden für Sie im Einsatz

Die Vorteile von Fernwärme

Wie funktioniert Fernwärme in Klausen und Latzfons?

Wir erzeugen Energie aus Abfall, um Ihr Zuhause zu heizen

In der Müllverwertungsanlage wird aus Abfall Abwärme erzeugt , welche vom Alperia Fernheizwerk genutzt wird, um heißes Wasser bis zu Ihnen nach Hause zu liefern.

Klausen

Vorhandenes Netz

Im orangefarbenen Kreis befindet sich das Fernheizwerk, in dem die Wärme produziert und das gesamte Netz verwaltet wird.

Latzfons

Vorhandenes Netz

Der orangefarbene Kreis zeigt den Standort des Fernheizwerks Latzfons an.

Möchten Sie sich an das Fernwärmenetz anschließen? Füllen Sie bitte das Formular

Allgemeine Informationen

(gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 6) 

Tätigkeiten, die vom Lieferanten ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr enthalten sind 

  • Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen; 
  • Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags; 
  • Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör; 
  • Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen; 
  • Lieferung und Montage der Übergabestation; 
  • Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln; 
  • Inbetriebnahme der Übergabestation  

Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind 

  • Sind alle Tätigkeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind noch unter die Tätigkeiten fallen, die zu Lasten des Kunden sind, sondern die ausdrücklich vom Kunden im Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Anschluss beantragt werden. 

 Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen 

  • Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation; 
  • Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation; 
  • endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen; 
  • Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme; 
  • Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden; 
  • Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung. 

Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zonen Klausen und Latzfons 

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Deaktivierung: 

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung 

Deaktivierung der Lieferung   

  1. Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
  2. Durchführung der letzten Ablesung;a
  3. a) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.

Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen. 

Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)   

Sie können das Ansuchen um Abtrennung: 

Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses 

Abtrennung    

  • Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient; 
  • Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;  
  • Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;  
  • Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind. 

Für die Abtrennung des Fernwärmeanschlusses werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. 

Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.  

Sie wohnen in Klausen oder Latzfons? Fernwärme ist grün

Quota fissa per potenza installata (IVA escl.)

4,53 Euro per ogni kW di potenza contrattuale all’anno con un massimo di 3397,00 Euro/anno

Quota variabile per consumo su base annua (IVA escl.)

 Scaglioni di consumo progressivoQuota variabile Aprile 2024 (€/kWh)
1° scaglione≤ 100.000. kWh0,10337
2° scaglione100.001 – 200.000 kWh0,10137
3° scaglione200.001 – 300.000 kWh0,09937
4° scaglione300.001 kWh – 450.000 kWh0,09737
5° scaglione450.001 kWh – 600.000 kWh0,09537
6° scaglione> 600.000 kWh0,09337

Prezzo del calore Chiusa città

Quota variabile per consumo su base annua (IVA escl.)
Scaglioni di consumo progressivo Prezzo (IVA escl.)
1 ≤ 52.000 kWh 0,12890 €/kWh
2 52.001 – 160.000 kWh 0,12431 €/kWh
3 > 160.000 kWh 0,12165 €/kWh

Prezzo del calore Lazfons

Quota variabile per consumo su base annua (IVA escl.)
Scaglioni di consumo progressivo Quota variabile (IVA escl.)
1 Scaglione unico 0,1343 €/kWh

Fixanteil nach installierter Leistung (ohne MwSt.)

4,53 Euro pro kW vertraglich vereinbarter Leistung pro Jahr mit einem Höchstbetrag von 3397,50 Euro/Jahr

Variabler Anteil nach Verbrauch auf Jahresbasis (ohne MwSt.)

 

Progressive

Verbrauchsklassen

Variabler Anteil März 2024 (€/kWh)
1° Staffel≤ 100.000. kWh0,10337
2° Staffel100.001 – 200.000 kWh0,10137
3° Staffel200.001 – 300.000 kWh0,09937
4° Staffel300.001 kWh – 450.000 kWh0,09737
5° Staffel450.001 kWh – 600.000 kWh0,09537
6° Staffel> 600.000 kWh0,09337

Wärmepreis Klausen Stadt (Preis ohne MwSt.)

Variabler Anteil nach Verbrauch auf Jahresbasis (ohne MwSt.)

 Staffelung nach progressivemVariabler Anteil
1≤ 52.000 kWh0,12890 €/kWh
252.001 – 160.000 kWh0,12431 €/kWh
3> 160.000 kWh0,12165 €/kWh

Wärmepreis Latzfons (Preis ohne MwSt.)

Variabler Anteil nach Verbrauch auf Jahresbasis (ohne MwSt.)

 VerbrauchsstaffelVariabler Anteil
1Einheitliche Staffel0,1343 €/kWh